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VG Ansbach, 20.05.2015 - AN 1 K 14.01894 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Beihilfefähigkeit einer Hepatitis A-Schutzimpfung nach der BBhV
- rewis.io
Beihilfefähigkeit, Hepatitis, A-Schutzimpfung, Fürsorgegrundsatz, Dienstherr
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.04.2014 - 5 C 40.12
Beihilfefähigkeit von Aufwendungen; Hilfsmittel; Hörgerät; Beihilfeausschluss; …
Auszug aus VG Ansbach, 20.05.2015 - AN 1 K 14.01894
Nach § 11 Abs. 1, 3 der maßgeblichen, zum Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendung (BVerwG, Urteil vom 2.4.2014, Az. 5 C 40/12) gültigen Fassung der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Schutzimpfungen nach § 20d Abs. 1 SGB V (Schutzimpfungs-Richtlinie/SI-RL) besteht ein Anspruch auf Leistungen für Schutzimpfungen, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss auf der Grundlage der Empfehlungen der STIKO in Anlage 1 zur Richtlinie aufgenommen wurden; von der Leistungspflicht ausgeschlossen sind Schutzimpfungen, die wegen eines durch einen nicht beruflichen Auslandsaufenthalt erhöhten Gesundheitsrisikos (sog. Reiseschutzimpfungen) indiziert sind, es sei denn, dass ein besonderes Interesse an der Vorbeugung der Einschleppung ins Bundesgebiet besteht. - LSG Bayern, 27.10.2009 - L 5 KR 222/09
Krankenversicherung - kein Anspruch auf Hepatitis-A-Schutzimpfung wegen …
Auszug aus VG Ansbach, 20.05.2015 - AN 1 K 14.01894
Auch übergeordnete Rechtsgrundsätze führen nicht zu einer Beihilfefähigkeit der Kosten für die Impfung gegen Hepatitis A. So ist § 20d Abs. 1 SGB V auch nicht verfassungsgemäß in Hinblick auf Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG dahingehend auszulegen, dass im Einzelfall individuelle Indikationen für die Beihilfefähigkeit der Kosten einer Impfung sorgen (vgl. auch zum hier gleichgelagerten Fall bei der gesetzlichen Krankenversicherung: Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 27.10.2009, Az. L 5 KR 222/09, Rdnr. 16, juris).